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Häufige Fragen · Deutschland

Welche Arten von Haftanstalten gibt es (Deutschland)?

Das Verzeichnis unterscheidet diese Kategorien (Deutschland): Gefängnisse und Justizvollzugsanstalten (240), Jugendstrafanstalten (27), Forensische Psychiatrien (12), Frauengefängnisse (7), Untersuchungshaft und lokale Haftanstalten (3), Abschiebehaft (2). Jede Art hat ihren eigenen Vollzug; auch Besuchsberechtigung und Verfahren unterscheiden sich.

Beispiele je Art

Gefängnisse und Justizvollzugsanstalten 240

Gefängnisse und Justizvollzugsanstalten sind Einrichtungen, in denen rechtskräftig verurteilte Personen ihre Strafe verbüßen und je nach Land auch Untersuchungsgefangene untergebracht sind. Sie gliedern sich meist in Abteilungen oder Vollzugsformen mit unterschiedlichen Sicherheitsstufen und verfügen über Bereiche für Gesundheitsversorgung, Bildung, Arbeit und Resozialisierung.

Jugendstrafanstalten 27

Jugendeinrichtungen nehmen Jugendliche und junge Erwachsene auf, die Straftaten begangen haben. Ihr Ansatz ist überwiegend erzieherisch und auf Wiedereingliederung ausgerichtet, mit Teams aus Pädagogen, Psychologen und Sozialarbeitern sowie besonderen Besuchs- und Kommunikationsregeln für Minderjährige.

Forensische Psychiatrien 12

Forensische Psychiatrien und entsprechende Abteilungen betreuen Menschen mit psychischen Störungen, die einer gerichtlichen Maßnahme unterliegen. Sie verbinden Verwahrung und Behandlung mit speziell ausgebildetem Gesundheitspersonal und wenden meist strengere Zugangs- und Besuchsverfahren an.

Frauengefängnisse 7

Frauengefängnisse oder Frauenabteilungen sind für weibliche Inhaftierte bestimmt. Sie bieten häufig angepasste Leistungen, etwa eine spezifische Gesundheitsversorgung und in manchen Systemen Räume für Mütter mit kleinen Kindern, je nach den Vorschriften des jeweiligen Landes.

Untersuchungshaft und lokale Haftanstalten 3

Örtliche Haftanstalten, Untersuchungshaftanstalten und Kreisgefängnisse nehmen vor allem Personen auf, die auf ihren Prozess warten oder kurze Strafen verbüßen, und unterstehen häufig lokalen oder regionalen Stellen. Wegen dieser Funktion sind Zu- und Abgänge häufiger als in einer Strafanstalt, und die Besuchsverfahren können abweichen.

Abschiebehaft 2

Einrichtungen der Abschiebehaft bringen ausländische Staatsangehörige verwaltungsrechtlich, nicht als Strafe, unter, solange ihr Aufenthaltsstatus oder ihre Rückführung geklärt wird. Sie sind nicht mit einem Gefängnis gleichzusetzen: Vollzug, Fristen und Rechte der Untergebrachten hängen vom Ausländerrecht des jeweiligen Landes ab.

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